Mitglied werden

Mitglied beim TSV kann jede*r werden, der Sport bei uns machen oder uns unterstützen möchte. Wie du Mitglied bei uns werden kannst, wie hoch unser Mitgliedsbeitrag ist und was du sonst noch zum Mitgliedsantrag wissen musst, findest du auf dieser Seite.

Mitgliedsantrag

Den Mitgliedsantrag kannst du dir hier herunterladen und ausdrucken oder direkt bei einer Übungsleitung, bzw. auf einer Veranstaltung von uns einen Vordruck abholen.

Mitgliedsantrag_Stand-20250515_sw-Druck

Den ausgefüllten Mitgliedsantrag kannst du uns eingescannt zuschicken oder wie auf dem Antrag angegeben bei unserem Büro abgeben. Auch die Übungsleitungen leiten deinen Antrag gerne weiter.

BEITRAGSORDNUNG

Wer kann welche Mitgliedschaft in Anspruch nehmen? Welche Regelungen gibt es zum Einzug der Mitgliedsbeiträge? Diese Fragen und noch einige Punkte mehr haben wir in unserer Beitragsordnung festgehalten.

Rechte & Pflichten (AUSZUG) Laut Satzung/Beitragsordnung

§ 4  – Erwerb der Mitgliedschaft

2) Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Verein zu richten. Die Aufnahme in den Verein ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer der Mitgliedschaft verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen.
 
3) Der Aufnahmeantrag eines/einer Minderjährigen bedarf der schriftlichen Einwilligung der gesetzlichen Vertreter*innen.

 

§ 6 – Beendigung der Mitgliedschaft

2) Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch Erklärung in Textform an die Geschäftsadresse des Vereins. Der Austritt kann nur zum Ende eines Vierteljahres (31.03.; 30.06.; 30.09.; 31.12.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen erklärt werden. Die Beitragsverpflichtung endet dann mit dem Quartalsende.

3) Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt. […]