Mitglied werden

Mitglied beim TSV kann jede*r werden, der Sport bei uns machen oder uns unterstützen möchte. Wie du Mitglied bei uns werden kannst, wie hoch unser Mitgliedsbeitrag ist und was du sonst noch zum Mitgliedsantrag wissen musst, findest du auf dieser Seite.

Mitgliedsbeiträge

Folgende monatlichen Mitgliedsbeiträge werden bei einer Mitgliedschaft im TSV Selk fällig. Der Einzug der Beiträge erfolgt vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November per SEPA-Lastschrift. Eine Aufnahmegebühr wird nicht fällig.

Des Weiteren gibt es folgende Zusatzbeiträge für die Nutzung folgender Sparten, bzw. Angebote:

Mitgliedsantrag

Den Mitgliedsantrag kannst du dir hier herunterladen und ausdrucken oder direkt bei einer Übungsleitung, bzw. auf einer Veranstaltung von uns einen Vordruck abholen.

Den ausgefüllten Mitgliedsantrag kannst du uns eingescannt zuschicken oder wie auf dem Antrag angegeben bei unserer zweiten Kassenwartin abgeben. Auch die Übungsleitungen leiten deinen Antrag gerne weiter.

Rechte & Pflichten Laut Satzung

§ 6  – Aufnahme

Mitglied des TSV Selk kann jeder werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Jugendliche bedürfen zur Aufnahme, bzw. zum Austritt, die Einverständniserklärung ihrer Eltern oder ihres gesetzlichen Vertreters. Die Aufnahme in den Verein setzt ein schriftliches Aufnahmegesuch voraus. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit

§ 7 – Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch

a) Austritt
b) Ausschluß
c) Tod                                          
des Mitgliedes.

Im Falle a) muss dieser schriftlich erklärt werden. Die Erklärung muss 6 Wochen vor Quartalsende dem Vorstand zugegangen sein. Die Beitrags-verpflichtung endet dann mit dem Quartalsende.

§ 10 – Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder haben das Recht sich in allen Sparten des Vereins – nach Zahlung einer evtl. Aufnahmegebühr – sportlich zu betätigen, Einrichtungen und Geräte im Rahmen der festgesetzten Übungsstunden zu benutzen, an Vereinsveranstaltungen teilzunehmen und Verbesserungsvorschläge zu machen.

Die Mitglieder sind verpflichtet:
a) die satzungsgemäßen Ziele des Vereins zu unterstützen,
b) die Beschlüsse der Vereinsorgane zu befolgen,
c) regelmäßig den festgesetzten Beitrag zu entrichten,
d) Einrichtungen und Geräte des Vereins zu schonen, bzw. vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden zu ersetzen.