Mitglied werden

Mitglied beim TSV kann jede*r werden, der Sport bei uns machen oder uns unterstützen möchte. Wie du Mitglied bei uns werden kannst, wie hoch unser Mitgliedsbeitrag ist und was du sonst noch zum Mitgliedsantrag wissen musst, findest du auf dieser Seite.

Mitgliedsantrag

Den Mitgliedsantrag kannst du dir hier herunterladen und ausdrucken oder direkt bei einer Übungsleitung, bzw. auf einer Veranstaltung von uns einen Vordruck abholen.

Mitgliedsantrag_Stand-20250515_sw-Druck

Den ausgefüllten Mitgliedsantrag kannst du uns eingescannt an die mitglieder[at]tsv-selk.de zuschicken oder wie auf dem Antrag angegeben bei unserem Büro abgeben. Auch die Übungsleitungen leiten deinen Antrag gerne weiter.

BEITRAGSORDNUNG

Wer kann welche Mitgliedschaft in Anspruch nehmen? Welche Regelungen gibt es zum Einzug der Mitgliedsbeiträge? Diese Fragen und noch einige Punkte mehr haben wir in unserer Beitragsordnung festgehalten.

Änderung von Mitgliedsdaten, Änderungen der Mitgliedschaft

Es hat sich etwas an deinen Kontaktdaten geändert? Du hast eine neue Adresse? Du willst deine Beitragsart ändern? Es gibt Familienzuwachs? Du hast Fragen zur Abrechnung? Du willst deine Mitgliedschaft kündigen?

Dann kannst du dich einfach über dieses Formular bei unserem zuständigen zweiten Kassenwart melden.

Alternativ kannst du eine Mail mit deinem Anliegen an  mitglieder[at]tsv-selk.de schicken. An diese Mailadresse kannst du auch deinen Nachweis für deine ermäßigte Mitgliedschaft schicken.

Rechte & Pflichten (AUSZUG) Laut Satzung/Beitragsordnung

§ 4  – Erwerb der Mitgliedschaft

2) Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Verein zu richten. Die Aufnahme in den Verein ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer der Mitgliedschaft verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen.
 
3) Der Aufnahmeantrag eines/einer Minderjährigen bedarf der schriftlichen Einwilligung der gesetzlichen Vertreter*innen.

 

§ 6 – Beendigung der Mitgliedschaft

2) Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch Erklärung in Textform an die Geschäftsadresse des Vereins. Der Austritt kann nur zum Ende eines Vierteljahres (31.03.; 30.06.; 30.09.; 31.12.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen erklärt werden. Die Beitragsverpflichtung endet dann mit dem Quartalsende.

3) Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt. […]